Nach einem neuen Gesetz, welches diese Tage in Kraft tritt, hat so ziehmlich jeder Internetbetreiber die Pflicht eine Kopie seiner Seiten an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden. Hier ein Auszug aus dem Gesetz
In Antwort auf:Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek § 2 Aufgaben, Befugnisse
Die Bibliothek hat die Aufgabe, 1.a)die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und b)die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachigen Medienwerke über Deutschland
im Original zu sammeln, zu inventarisieren, zu erschließen und bibliografisch zu verzeichnen, auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sowie zentrale bibliothekarische und nationalbibliografische Dienste zu leisten, [...]
§ 3 Medienwerke
(1) Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. (2) Medienwerke in körperlicher Form sind alle Darstellungen auf Papier, elektronischen Datenträgern und anderen Trägern. (3) Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. (4) Filmwerke, bei denen nicht die Musik im Vordergrund steht, sowie ausschließlich im Rundfunk gesendete Werke unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes.
Ich finde es recht interessant, den Foren fallen eigentlich auch unter dieses Gesetz
Naja, wie sagte man in einem Forum so schön, Müllkippen für das Internet
Das einzig gute ist, dasdie Deutsche Staatsbibliothek nicht alles annimmt. Nur das, was sie für wichtig hält
In Antwort auf:Da es sich um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie, zumindest theoretisch, auch strafbewehrt. Nach einer Abmahnung kann es heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn man seine Netz-Inhalte nicht bei der DNB abliefert. Eine Erklärseite der DNB schränkt allerdings ein: "Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise." Im Klartext: Man weiß bei der DNB selbst noch nicht so genau, wie das alles funktionieren und organisiert werden soll.
hmm fällt das nich irgendwie unter datenschutz? die können doch nich alles was man juem,als so im netz in irgendwelche foren gepostet hat eventuell als buch abdrucken... da fühl ich mich irgendwie unterdrückt!
_______________________________ Sometimes the same is different, but mostly it's the same. How many times must I sell myself before my pieces are gone? When you own the world, you're always home.
ist recht spät - aber bin eh grad in antwortlaune ...
sie soll ja "[...] 1.a)die ab 1913 in Deutschland veröffentlichten Medienwerke und b)die ab 1913 im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke [...]" sammeln. foren finde ich nur dann veröffentlicht, wenn man ohne beschränkung zugriff hat - also bei uns wäre das nicht der gildeninterne teil. dann passt es auch mit dem datenschutz, da nur gesammelt wird, was eh schon in die welt geblasen wurde. ob meiers vorgartenseite mit swimmingpoolbeschreibung allerdings sammelwürdig ist, bleibt noch offen - wer weiß ^^